Guten Tag liebe Abonnent:innen des Newsletters,der nächste Feiertag naht – mit den Ihnen sicher schon bekannten Begleiterscheinungen. Terminverschiebungen nach dem MaifeiertagNach dem Maifeiertag verschieben sich die Leerungstermine für Rest- und Bioabfall sowie Papier und Wertstoffe um jeweils einen Tag nach hinten. Wenn der reguläre Termin also an einem Mittwoch vorgesehen ist, verschiebt er sich nach dem Feiertag auf den Donnerstag usw.. Alle Leerungstermine finden Sie auch unter https://www.awsh.de/service/abfuhrtermine/ und in der kostenlosen App „AWSH – Wertvolle Termine“. Die genannten Verschiebungen sind hier jeweils bereits berücksichtigt. Bitte beachten Sie auch, dass alle Recyclinghöfe am Mittwoch, den 1. Mai 2024, geschlossen bleiben.
Neue EU Verordnung gegen Plastikmüll und für Recht auf ReparaturWovon wir an dieser Stelle schon mehrfach berichtet haben, wird endlich konkret. In dieser Woche hat die EU das Recht auf Reparatur beschlossen. Verbraucher:innen können dann direkt vom Hersteller die Reparatur von Produkten verlangen, die nach EU-Recht technisch reparierbar sind – auch nach Ende einer Gewährleistungsfrist. Außerdem müssen Produkte zukünftig reparaturfreundlich gebaut werden. Neue Vorschriften sorgen zudem für eine Reduzierung von Verpackungsabfällen. Verpackungen, die mehr Luft als Produkt enthalten, darf es zukünftig nicht mehr geben. Auch die aus Hotels bekannten Miniaturausgaben von Shampooverpackungen sind bald Geschichte – ebenso wie Ketchup-Plastiktüten u.ä.. Obst und Gemüse unter 1,5 Kg dürfen zukünftig nicht mehr in Wegwerfplastik verpackt werden. Die neuen Verordnungen sollen ab 2025 wirksam werden. Auch Biotonnen sollten auf ihr Gewicht achten!Frühlingszeit – endlich. Viele Garten- und Laubenbesitzer stürzten sich mit Frühlingsbeginn voller Tatendrang in die Gartenarbeit. Das merken wir auch an den Biotonnen. Nicht nur, dass im Frühling und Sommer mehr Grünabfall in den Tonnen gesammelt wird – die Behälter werden oft auch merklich schwerer. Nicht selten finden wir große Mengen Erde oder auch Steine in den Biotonnen. Biotonnen werden bei falscher Befüllung schnell sehr schwer, sodass man sie kaum noch zum Fahrzeug ziehen kann. Klappt das doch, droht die Gefahr, dass die Behälter beim Kippvorgang mit ins Abfallfahrzeug fallen. Beachten Sie darum bitte unbedingt das zugelassene Höchstgewicht der Behälter. Eine 80 Liter Tonne darf maximal 40 kg wiegen, eine 120 Liter Tonne 50 kg und eine 240 Liter Tonne 80 kg. Wir wünschen Ihnen ein angenehmes und frühlingshaftes Wochenende Ihre AWSH |
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