Für die etwas größeren Dinge
Egal ob Sie Ihren Garten umgestalten, den Keller ausmisten oder ein größeres Renovierungsprojekt angehen möchten: Wir stellen Ihnen den passenden Container.
Für alle (Ab)Fälle - Wir stellen Container für folgende Fraktionen:
- Holz aus dem Außenbereich
- Baustellenabfall (Gemische aus Baustoffresten – auch auf Gipsbasis – und Verpackungsmaterialien aus Bau- und Abbruchmaßnahmen einschließlich Bauschutt sowie Fliesen und Keramik)
- Gartenabfälle, Rasen- , Baum- und Strauchschnitt oder Laub, Äste bis max. 20 cm Durchmesser
- Asbesthaltige Abfälle (in zugelassenen Bags verpackt)
- Hausmüll
- Sperrmüll
Was wir wissen müssen:
Bitte geben Sie bei der Auftragserteilung folgendes an:
- Abfallart (möglichst genau beschreiben)
- Abfallmenge (in Kubikmeter)
- Tag der Gestellung
- Tag der Abholung, wenn schon bekannt
- Lieferanschrift
- Standort für den Container
- Rechnungsanschrift, falls von Lieferanschrift abweichend
- Telefonnummer für Rückfragen
Bitte beachten: Eventuell ist eine Genehmigung durch das Ordnungsamt bei Gestellung auf öffentlichem Grund notwendig, bitte erkundigen Sie sich beim zuständigen Amt.
Ausführliche Beratung, Preise und Bestellung
So erreichen Sie uns:
Dauergestellung für Gewerbe
Für Gewerbebetriebe bieten wir Container zur dauerhaften Nutzung an. Hierfür kann ein fester Leerungsrhythmus vereinbart werden, oder Sie rufen uns bei Bedarf an. Unsere erfahrenen Außendienstmitarbeiter:innen beraten Sie gerne vor Ort, über den günstigsten Entsorgungsweg und finden mit Ihnen den idealen Standort für einen Container auf Ihrem Betriebsplatz.
Der richtige Standort
- Benötigte Rangierfläche: mindestens 20 m Länge, 3 m Breite und 5 m Höhe (bei überdachten Standplätzen)
- Zufahrt muss für LKW befahrbar sein
- Bei Gestellung auf öffentlichem Grund, wird eine gebührenpflichtige Sondernutzungserlaubnis vom zuständigen Bau- oder Ordnungsamt benötigt
- Der Container ist ausreichend zu sichern (Lampen, Baken)
- Der Container muss am Tag der Abholung zugänglich sein
Die richtige Beladung
- Container nur mit der vereinbarten Abfallart befüllen
- Der:Die Abfallerzeuger:in haftet für Schäden an Personen, Fahrzeugen und Anlagen die durch falsche Deklaration oder Beladung nicht zugelassener Abfälle entstehen
- Kosten die durch falsche Deklaration oder Beladung nicht zugelassener Abfälle entstehen sind vom:von der Abfallerzeuger:in zu tragen
- Container gleichmäßig und nur bis zur Oberkante befüllen
- Transport muss im Rahmen der Straßenverkehrsordnung durchgeführt werden können
Absetzmulden
Größe | Breite | Länge | Höhe | Deckel möglich |
---|---|---|---|---|
3 m³ | 1,70 m | 2,48 m | 0,98 m | nein |
6 m³ | 1,72 m | 3,80 m | 1,50 m | ja |
10 m³ | 1,70 m | 4,30 m | 1,70 m | ja |
Abrollcontainer
Größe | Breite | Länge | Höhe | Deckel möglich |
---|---|---|---|---|
10 m³ | 2,45 m | 5,65 m | 1,00 m | nein |
23 m³ | 2,45 m | 5,10 m | 2,00 m | ja |
36 m³ | 2,45 m | 7,00 m | 2,60 m | nein |
Presscontainer
Größe | Breite | Länge | Höhe | Deckel möglich |
---|---|---|---|---|
10 m³ | 1,90 m | 4,22 m | 2,48 m | nein |
20 m³ | 2,50 m | 6,45 m | 2,60 m | nein |
Hinweis: Maße können aufgrund verschiedener Hersteller abweichen.