Vertreter:innen der EU-Staaten einigten sich jüngst darauf, dass Hersteller bestimmter Produkte wie Kühlschränke, Staubsauger und Handys diese auf Wunsch der Kund:innen auch reparieren müssen. Es werde einen Rechtsanspruch geben und die Reparaturen sollen einfacher und günstiger als ein Neukauf der Produkte werden. Es gibt allerdings auch Ausnahmen, wie zum Beispiel Kopfhörer oder Möbel mit elektronischen Komponenten.
Neben den Verbrauchern sollen die neuen Regeln auch dem Umweltschutz dienen. Die EU Kommission schätzt auf Grundlage ihres Vorschlages, dass im Verlauf von 15 Jahren 18,5 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen sowie 1,8 Millionen Tonnen Ressourcen eingespart werden und drei Millionen Tonnen weniger Abfall anfallen.