Die Ein- und Ausfahrt zu und von den Höfen wird dann elektronisch geregelt – so wie man es beispielsweise von Parkhäusern kennt. Die Kund:innen nutzen dafür und für die Erfassung ihrer Abfälle die neue Servicekarte und die Bezahlung kostenpflichtiger Abfälle erfolgt nur noch kontakt- und bargeldlos. Diese Maßnahmen beschleunigen und optimieren die Abläufe auf den Recyclinghöfen.
Für die mehr als 600.000 Bürger:innen, die jährlich die Recyclinghöfe der AWSH aufsuchen, verändert sich der Ablauf des Hofbesuches dann. An der Einfahrt zum Recyclinghof ziehen die Kund:innen an einem Automaten die neue AWSH Servicekarte, mit der die Zufahrt zum Hof freigeschaltet wird. Die AWSH Kolleg:innen erfassen dann die zu entsorgenden Abfälle auf der Karte. Sind kostenpflichtige Abfälle dabei, werden diese an einem der Kassenautomaten bezahlt. Dies erfolgt ab 2023 ausschließlich bargeldlos – mit EC- oder Kreditkarte oder mit dem Smartphone.
Nachdem die Abfälle entsorgt und die kostenpflichtige Entsorgung bezahlt ist, schalten die Kund:innen mit der Servicekarte, die dann im Automaten verbleibt, die Ausfahrt frei und verlassen den Recyclinghof. Das gilt auch wenn keine kostenpflichtigen Abfälle erfasst und angeliefert wurden.
Gewerbliche Kund:innen, die über eine AWSH-Kundenkarte verfügen, können diese für den beschriebenen Ablauf weiternutzen.